Der SRTour-Redaktion wurden per Leseranfrage eines mittelständischen Reiseveranstalters aus Süddeutschland Fragen bzgl. der Leistungsorte für unterhaltende und ähnliche Leistungen sowie der Reisebetreuung wie folgt vorgelegt:
In Bezug auf die Änderungen des Leistungsorts von Reiseleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Sport ab 2011 stellt sich uns derzeit die Frage, ob bei einer Musikunterhaltung im Hotel, die separat auf der Rechnung ausgewiesen wird, die neue Regelung der Leistungsortsverlegung nach Deutschland gilt? Müssen wir hier deutsche Umsatzsteuer abführen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-13 |
Seiten 7 - 11
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