Der BFH hat zu der lange umstrittenen Frage Stellung genommen, ob auch eine Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann. Dieses jüngst veröffentlichte Urteil vom 2.12.2015 hat in der Touristik große Bedeutung, denn die GmbH & Co. KG ist bei touristischen Unternehmen eine oft verwendete Rechtsform. Eine besondere Brisanz ergibt sich, wenn die Einbeziehung von Personengesellschaften in den Organkreis auch Auswirkung darauf hat, für welche Leistungen die Margenbesteuerung anzuwenden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-09 |
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