Österreich hat bekanntlich den Umsatzsteuersatz für Übernachtungsleistungen ab dem Jahr 2016 von 10% auf 13% erhöht. Dementsprechend müssen nun also Gesamtpreise für ÜF, Halbpension oder Vollpension – wie in Deutschland schon seit längerem – nach Steuersätzen differenziert abgerechnet werden. Von einem unserer Hotelpartner haben wir gehört, dass in der Alpenrepublik eine Aufteilung zwingend nach fixen Prozentsätzen vorzunehmen sei. Uns wurden 60% für die Übernachtung und 40% für den Verpflegungsanteil genannt. Kann das stimmen? Gesetzlich scheinen uns solche Preisaufteilungsprozentsätze im österreichischen UStG nicht vorgeschrieben zu sein, das deutsche Recht kennt so etwas unseres Wissens nach auch nicht. Vielmehr dürfte die Kalkulation von Preisen auch von den Umständen des Einzelfalls abhängen: Bei einfachen Häusern dürfte der Übernachtungsanteil tendenziell höher ausfallen als bei Hotels im hohen Sternebereich mit umfangreichen Zusatzleistungen. Müssen wir dennoch nach dem Verhältnis 60/40 pauschal aufgeteilte Rechnungen akzeptieren?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-12 |
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