Der sog. „Nullsatz“ des § 26 Abs. 3 UStG, also die faktische Steuerbefreiung der entgeltlichen Personenbeförderung mit Flugzeugen über deutschem Grund bei internationalen Flügen, ist hinsichtlich seines Regelungsgehalts unstreitig und unverzichtbar, auch wenn die in Deutschland gewählte steuertechnische Lösung über eine (theoretisch auch nur partielle) Erlassregelung europaweit ihresgleichen sucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-11 |
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