Auf das wegweisende BFH-Urteil im Musterverfahren des Deutschen ReiseVerbands (DRV) und des Internationalen Verbands der Paketer (VPR) vom 15.1.2009 hat die Finanzverwaltung nun endlich reagiert. Leider hat das BMF einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht, soweit der BFH die Auslandsrestauration als Nebenleistung zur Übernachtung qualifiziert hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-21 |
Seiten 9 - 12
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