Mit dem neuen Pauschalreiserecht ab 1.7.2018 ist eine geänderte Struktur des reiserechtlichen Kündigungsrechts in Kraft getreten. Der Begriff der „Kündigung“ bezeichnet dabei die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie den Pauschalreisevertrag durch einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung für die Zukunft. Ab Zugang der Kündigungserklärung ist das Vertragsverhältnis beendet und wird endabgewickelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-14 |
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