Wir sind ein mittelständischer Veranstalter mit den Geschäftsbereichen Leisure, der der Margenbesteuerung unterliegt, und Business, wo wir nach den üblichen Grundsätzen des UStG Umsatzsteuer abführen. Dass Anzahlungsbeträge generell schon bei Vereinnahmung der Umsatzsteuer unterliegen, ist unstrittig. Dies betrifft auch die Margensteuer-Anzahlungen auf den Reisepreis, wo sich unterjährige Anzahlungen und Endzahlungen umsatzsteuerlich letztlich ja ausgleichen. Was aber gilt bei margensteuerpflichtigen Anzahlungen, die über den Bilanzstichtag hinaus reichen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-13 |
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