Wer mit einem Unternehmenssitz in Deutschland als Anbieter von Ferienhäusern, -wohnungen oder Campingplätzen auftritt, benötigt entweder einen auf die Branchenprobleme spezialisierten Steuerberater oder einen mit der Branchenpraxis nicht vertrauten Außenprüfer des Finanzamts. Die steuerliche Rechtslage im Ferienhausgeschäft ist ungeklärt. Komplexe Sachverhalte sind zu einem prägenden Gesamteindruck zu subsumieren. In der Regel weist das Ferienhausgeschäft viele unterschiedliche Merkmale auf. Als Ergebnis einer der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprechenden Subsumtion können
– Vermittlungsleistungen oder
– Veranstaltungsleistungen oder
– Eigenleistungen oder
– Kommissionsleistungen vorliegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 5 - 6
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