Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erneut zu zwei Grundsatzfragen der Rabattbesteuerung geäußert (Beschluss vom 28.6.2007, Az: VI R 45/02; Abruf-Nr. 072978):
Unter welchen Bedingungen ist der Arbeitgeber bis einschließlich 2003 und (nach der Neufassung von § 38 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz) seit 1. Januar 2004 zum Lohnsteuerabzug von Drittvorteilen verpflichtet?
Liegen geldwerte Vorteile bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber ein Produkt zum verbilligten Preis abgibt, und zwar unabhängig davon, ob andere funktionsgleiche Produkte am Markt zu einem geringeren Preis erhältlich sind?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-01 |
Seiten 11 - 12
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