Dass Inhaber und Expedienten Dortmunder Reisebüros als Steuerhinterzieher angeprangert wurden und rückwirkend ab dem Jahr 1998 angeblich hinterzogene Steuern zuzüglich Zinsen für angebliche geldwerte Vorteile nachversteuern sollen, ist ein Stück aus dem Tollhaus deutscher Steuerbürokratie.
In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass die touristische Fachpresse immer wieder und offenbar bedenkenlos „Dienstanweisungen der Finanzverwaltung“ veröffentlicht, in denen nicht nur die Möglichkeiten der Vorteilserzielung „punktgenau“ geschildert werden, sondern gleichzeitig behauptet wird, alle diese Vorteile seien für die Empfänger einkommen- bzw. lohnsteuerpflichtig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-01 |
Seiten 10 - 12
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