Von einem Steuerberatungsbüro wird eine häufiger vorkommende Fallgestaltung angesprochen, die gleich mehrere Grundsatzfragen des Einkommen- und Lohnsteuerrechts berührt:
„Die Expedientin eines Reisebüros hat auf Veranlassung des Arbeitgebers und während der Dienstzeit die Veranstaltung eines Reiseveranstalters besucht und dort im Rahmen einer Verlosung einen Reisegutschein im Werte von 600 Euro gewonnen. Diesen Gutschein hat die Mitarbeiterin im Reisebüro für eine private Reise eingelöst, die im Oktober angetreten werden soll. Der Arbeitgeber hat eine Provisionsgutschrift von zehn Prozent erhalten und damit Kenntnis von der Reisebuchung erlangt.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-01 |
Seiten 5 - 7
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