Ein Leser hat folgende Anfrage an die Redaktion gestellt: „Unsere Steuerkanzlei betreut einen Reiseveranstalter, der unter anderem Jugend- und Gruppenreisen nach Norwegen durchführt. Als Reiseaufwendungen fallen Unterkunft, Verpflegung sowie die Beförderung mit (fremden) Omnibussen und Fährschiffen an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 11 - 12
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