Ab 1. Januar 2007 gelten bei der Entfernungspauschale, auch bekannt als „Pendlerpauschale“, neue Regeln. Die berufliche bzw. betriebliche Sphäre beginnt dann erst am „Werkstor“. Das heißt: Fahrtkosten zwischen Wohnung und „Werkstor“ sind prinzipiell keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mehr. Nur Fernpendler mit mehr als 20 Entfernungskilometer und Familienheimfahrer können künftig ihre Aufwendungen noch Steuer mindernd absetzen.
Die Neuerungen treffen Sie als Unternehmer in zweierlei Hinsicht: Indirekt über den Lohnsteuerabzug Ihrer Mitarbeiter und direkt für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 13 - 15
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