Lieferungen an eine Dialysepraxis, die auf einem Kreuzfahrtschiff betrieben wird, sind gem. einer Entscheidung des FG Hamburg nicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG steuerbefreit. Dies gilt auch dann, wenn die angebotenen Schiffsreisen auf Dialysepatienten zugeschnitten werden, indem deren Dialysezeiten nach der Werbung der Kreuzfahrtveranstalter an das jeweilige Reiseprogramm angepasst sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-09 |
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