Für eine Geschäftsreise von Frankfurt nach Palma de Mallorca und zurück haben wir unseren Chefreiseleiter direkt bei Ryanair – und das auch noch recht günstig – eingebucht. Die Abwicklung dieser Flugreise FFM‐PMI‐FFM ist auch problemlos verlaufen. Nur als wir für unsere Buchhaltung eine ordnungsgemäße Rechnung anforderten, erhielt wir neben dem standardisierten „Dankeschön für die Kontaktaufnahme" folgende Auskunft: „Wir teilen Ihnen mit, dass laut unserer AGB, die Sie während der Buchung akzeptiert haben, Ryanair keine Rechnungen für die internationalen Flüge ausstellt. Die Buchungsbestätigung und der Kontoauszug werden als Rechnung bezeichnet – gemäß irischem Recht. Die Information über die Rechnung befindet sich in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen." Uns ist schon bewusst, dass internationale Flüge nicht mit Umsatzsteuer belastet sind, aber gleichwohl müssten wir doch einen Anspruch auf korrekte Faktura haben oder etwa nicht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-10 |
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