Seit Anfang Mai dieses Jahres ist klar: Das deutsche Umsatzsteuerrecht wird in puncto Reiseleistungsbesteuerung dergestalt geändert, dass das B2B‐ Reisegeschäft nicht länger der Regelbesteuerung unterliegen, sondern von § 25 UStG erfasst werden wird. Zudem erfolgt eine Streichung der bislang im Gesetz vorgesehenen Bildung von Gesamt‐ und Gruppenmargen, damit zukünftig die Marge für jede einzelne Reise – was immer auch der Rechtsbegriff „Reise“ im Sinne des Margensteuerrechts umfassen soll – besteuert werden kann. Die gesetzestechnischen Feinheiten lassen sich im Entwurf eines sog. Jahressteuergesetzes 2019 (JStG), das in Wirklichkeit „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ heißt (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Bearbeitungsstand 8.5.2019), nachlesen. Die Art. 7 und 8 des JStG befassen sich mit den Änderungen des Umsatzsteuerrechts. Zwischenzeitlich haben die Verbände ihre Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass eingedenk der Bedeutung dieser nun anstehenden Anpassungen ein gemeinsames Positionspapier der Tourismusverbände asr, bdo, BVDIU, DRV, RDA, VDR und VPR (sog. „7er‐Bande“) erstellt worden ist. Nun müssen sich die sinnvollen Anregungen aus der Branche nur noch im Gesetzgebungsprozess und nachgeordneten Anpassungen der Verwaltungsrichtlinien niederschlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-10 |
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