Im Anschluss an die Beiträge des Verfassers in SRTour 3/2018 S. 5 ff. und 4/2018 S. 2 f. wird nachfolgend ein Überblick über den neuesten Stand der Diskussion zur Thematik des begünstigten Steuersatzes für Hotelverpflegungsleistungen gegeben, denn die Diskussion ist munter weitergegangen. Weil aber in der aktuellen Fachliteratur regelmäßig das Hotelfrühstück im Mittelpunkt steht, könnte die gesamte Palette der umsatzsteuerlichen Konsequenzen der neuen EuGH-Entscheidung für Leistungen des Hotelgewerbes verdeckt bleiben, was somit falsche Einschätzungen zur Bedeutung dieser Entscheidung haben könnte. Nachstehend werden daher auch Anwendungsalternativen zum Frühstück wie z.B. Parkplatzgestellung und Internetnutzung dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-11 |
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