Eine Leseranfrage führt zu einem Problembereich, der einerseits grundsätzliche Bedeutung hat, andererseits aber für die Praxis nicht zweifelsfrei geklärt ist. Strittig ist die Frage, ob die Produktion von Veranstaltungsleistungen für Endabnehmer mit eigener Anreise der Teilnehmer, ggf. also nur mit Übernachtung und/oder Verpflegung, der Margen- oder Regelbesteuerung zuzuführen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-09 |
Seiten 8 - 11
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