Ausländische Reisebüros und Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in bzw. nach Island anbieten, hatten dort bislang keine steuerlichen Verpflichtungen zu beachten, denn bislang waren deren Leistungen als steuerfrei beurteilt worden. Mit Wirkung vom 1.1.2016 erfolgt allerdings eine grundlegende Änderung des isländischen Steuerrechts dergestalt, dass die meisten Reiseleistungen, auch wenn sie von nicht in Island ansässigen Agenturen und Veranstaltern angeboten werden, dem lokalen ermäßigten Steuersatz von 11% (bislang 7%) unterworfen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-09 |
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