Über die existenzbedrohende Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung, den Hoteleinkauf bei Reiseveranstaltern gewerbesteuerlich hinzuzurechnen und damit bei grob überschlägiger Berechnung rückwirkend ab 2008 eine Mehrbelastung mit Gewerbesteuer i.H.v. ca. 2% des Bruttohoteleinkaufs jährlich zu generieren, wurde hier fortlaufend berichtet (vgl. zuletzt SRTour 12/2014 S. 6 ff.). Die Argumente für und gegen eine Gewerbesteuerhinzurechnung sind bekannt und seit längerem Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, welches vor dem Finanzgericht Münster unter dem Az.: 9 K 1472/13 G geführt wird. Die Finanzverwaltung bezeichnet diesen Rechtsstreit in Münster als Musterverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-10 |
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