Bekanntlich wird derzeit bei den Gerichten über die Höhe des Zinssatzes im Steuerrecht von 6% p.a. vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase und im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Übermaßverbot häufig und heftig gestritten. Auch die Finanzverwaltung hat reagiert, zuletzt mit einem BMF‐Schreiben vom 2.5.2019 zur vorläufigen Festsetzung von Zinsbeträgen. Dennoch gibt es viele Verfahrensdetails, die beachtet werden sollten, zumal auch Städte und Gemeinden „mitmischen“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-09 |
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