Die spannendsten fiskalischen Geschichten schreibt immer noch eine altbekannte Autorengruppe, nämlich die der übereifrigen Betriebsprüfer. So geschehen jüngst am Beispiel der Einlagerungsgebühren für Reifen – ein Thema, das nicht nur Autohäuser, sondern auch Busunternehmer und letztlich jedes in Deutschland ansässige Unternehmen betrifft, welches einen Fuhrpark unterhält und die Sommer- und Winter-Pneus seiner betrieblichen Fahrzeuge – wie es heute üblich ist – einem Dienstleister mit dem Zweck der Aufbewahrung in die Obhut überantwortet. Das jetzt Interessante an diesem durch die OFD Magdeburg und die OFD NRW bereits in den Jahren 2012 und 2014 gelösten Fall sind nicht unbeachtliche Parallelen zum Hoteleinkauf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-12 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: