Die Einführung einer Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen zum 1. Januar 2007 (§ 37b Einkommensteuergesetz [EStG]) zeigt: Als Bemessungsgrundlage für Sachzuwendungen hält der Gesetzgeber den Ansatz der tatsächlichen Kosten des zuwendenden Unternehmers für sinnvoll. Dies im Gegensatz zu den Besteuerungsvorschriften des § 8 Absatz 3 EStG für Zuwendungen des Arbeitgebers und § 8 Absatz 2 EStG für Zuwendungen von Dritten.
Die Anwendung dieser beiden Vorschriften hat zu einer Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren und unterschiedlichen Urteilen der Finanzgerichte geführt. Eine eindeutige Rechtslage ist insoweit bis heute nicht erreicht worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-01 |
Seiten 8 - 10
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