Die EU-Kommission hat in ihrem Fact Sheet vom 28.4.2016 u.a. mitgeteilt, dass Deutschland seine Umsatzsteuer-Vorschriften für die grenzüberschreitende Personenbeförderung ändern müsse. Dabei argumentiert sie formal korrekt, aber leider ohne gewogenes Praxisaugenmaß. Betroffen sind die Vereinfachungsregelungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (§§ 2 ff. UStDV) sowie die weiteren Ausführungsbestimmungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Abschn. 3b.1 UStAE).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-10 |
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