Betriebsprüfungen in Deutschland verlaufen in geordneten Bahnen, auf dem Boden des Gesetzes und folgen strengen Regeln des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, einer Art Fairness-Prinzip im Steuerrecht. Dies trifft auf sämtliche Prüfungshandlungen zu, bis – so jedenfalls die Erfahrung – die sog. orientalische Phase eines Verfahrens eröffnet wird, in welcher es letztlich nur noch darum geht, sich in mehr oder minder freiwilligem gegenseitigen Einvernehmen auf einen bestimmten Betrag resp. eine bestimmte Methode zur Ermittlung einer Zahl zu verständigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-20 |
Seiten 16 - 17
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