Wenn Sie die Rücklage auf ein Gebäude übertragen wollen, das Sie selbst errichten, verlängert sich die Übertragungsfrist auf sechs Jahre. Das heißt: Es reicht aus, wenn Sie das Gebäude bis zum Ende des sechsten Jahres nach der Rücklagenbildung fertig stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 13 - 14
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