Anfang April erreichte uns – wir sind ein mittelständisch geprägtes Unternehmen der Busbranche – ein Verbands- Informationsschreiben. Darin wurde auch kurz über das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs berichtet. Genannt werden eine Verfügung aus NRW vom 25.9.2013 und ein beim FG Münster anhängiges Musterverfahren. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass eine Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt wird. Dies hat uns als SRTour-Leser überrascht, hatten wir doch etwas anderes in Erinnerung. Was ist denn jetzt richtig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-14 |
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