Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen Großteil des Umsatzes der GmbH auf Grund persönlicher Kundenkontakte generiert, ist auch ein besonders hohes Gehalt angemessen. Bei personenbezogenen Leistungen ist es nicht sachgerecht, abstrakte Vergleichswerte über Gehaltsuntersuchungen heranzuziehen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 153/03; Abruf-Nr. 062547).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
Seite 11
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