Bislang gab es nach den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zur Grenze von 60 € sofort auf einem „normalen" Aufwandskonto (z.B. Bürosachkosten) zu verbuchen. Gilt das auch noch im Jahr 2008 nach der Unternehmensteuerreform? Im Internet kursieren in Diskussionsforen verschiedene Lösungen, die sich teilweise widersprechen. Wie verbucht man beispielsweise den Erwerb eines Ständers für Flyer in einem Reisebüro mit Nettokosten von 135 €?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-15 |
Seiten 8 - 9
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