Das Gegenseitigkeitsprinzip (sog. „Principle of Reciprocity“) macht die Inanspruchnahme nationaler Steuervergünstigungen davon abhängig, dass ein anderer Staat dieselben steuerlichen Wohltaten auch in Deutschland ansässigen Unternehmern angedeihen lässt. Es findet sich als besondere Ausprägung des Neutralitätsgrundsatzes insbesondere beim Vorsteuervergütungsverfahren sowie bei der Steuerfreiheit grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-15 |
Seiten 17 - 18
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