Wenn wir unsere Geschäftsreisen über eine spezialisierte Business Travel Agentur buchen, erhalten wir neben dem offen ausgewiesenen Vermittlungsentgelt (Agency Fee) auch die im Einzelnen gebuchten Leistungen von Hotels, Fluggesellschaften und Eisenbahnen differenziert nach Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag aufgelistet. Unsere Agentur agiert dabei als Vermittlerin und berechnet die Leistungsträgerpositionen 1:1 weiter. In Frankreich allerdings, wo wir im Wesentlichen mit SNCF auf der Schiene unterwegs sind, verweigert unser Business Travel‐Vermittler einen Steuerausweis mit dem Hinweis darauf, dass dort niemand zur Vorsteuererstattung berechtigt sein soll. Stimmt das?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-11 |
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