Jeder Reisende hat schon die Erfahrung gemacht, dass bestätigte Flugzeiten auf dem Hinflug in den Urlaub oder für den Rückflug geändert wurden – möglicherweise sehr kurzfristig. Solche Flugzeitenverschiebungen sind aus verschiedenen Gründen immer ärgerlich. Es stellt sich somit die Frage, ob Reiseveranstalter und Fluggesellschaften beliebig bzw. nach den eigenen wirtschaftlichen Präferenzen schon bestätigte Flugzeiten ändern bzw. Flüge streichen und die betroffenen Flugpassagiere auf andere Flüge und Flugzeiten – früher oder später – verschieben können, ohne mit dem Vertragsrecht in Konflikt zu geraten. Die Antwort lautet: Im Prinzip nicht, aber die Rechtslage ist vielschichtig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-09 |
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