Die Regierung hat den Satz für die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Güter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2006 und 2007 angeschafft werden, von 20 auf 30 Prozent erhöht (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung; Abruf-Nr. 061114). Der Lehrstuhl für Controlling der Universität Münster und die BMS Consulting GmbH sind jetzt der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen und wie es sich für Sie finanziell lohnt, neue bewegliche Güter des Anlagevermögens degressiv und nicht linear abzuschreiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seite 16
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