Eine aktuelle Außenprüfung der Finanzverwaltung hat dem Veranstalter von Nepal-Rundreisen einen gehörigen Schrecken eingejagt. Weil der Inhaber des Einzelunternehmens die Gruppenreisen nicht nur organisiert, sondern auch als Reiseleiter abgewickelt hatte, sollte er erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen leisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-15 |
Seiten 7 - 9
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