Bei der Vermietung von Freienwohnungen führt ein Selbstnutzungsvorbehalt regelmäßig zu dem Erfordernis, die Finanzverwaltung mit einer Überschussprognose von der Gewinnerzielungsabsicht überzeugen zu müssen. Entgegen früheren BFH-Entscheidungen hat nun aber das FG Köln das Erfordernis einer Überschussprognose für Ferienwohnungen trotz vorbehaltener Selbstnutzung in Fällen verneint, in denen die durchschnittliche Anzahl der Vermietungstage deutlich überschritten wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-09 |
Seiten 16 - 18
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