Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer im Dienstvertrag mit seiner GmbH gestattet, den dienstlichen Pkw auch für private Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu benutzen, müssen darüber hinausgehende private Nutzungsanteile als verdeckte Gewinnausschüttung erfasst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 15 - 16
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