Eigentlich hätten bereits zum 1.1.2013 die in Art. 219a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich festgelegten Rechtsgrundlagen zum anwendbaren Recht bei der Faktura mittels Rechnung und Gutschrift umgesetzt sein sollen. Bekanntlich haben gesetzgeberische Querelen beim Jahressteuergesetz 2013 dazu geführt, dass erst mit sechsmonatiger Verspätung durch das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz die entsprechenden Regelungen mit Wirkung zum 30.6.2013 in das deutsche UStG aufgenommen worden sind (vgl. zur Vorberichterstattung SRTour 02/2013 S. 6 f., 07/2013 S. 10 ff. sowie 08/2013 S. 16 ff.). Nach einer post-gesetzgeberischen Bedenkzeit von knapp vier Monaten hat sich nun auch das BMF mit Schreiben vom 25.10.2013 (Az.: IV D 2 - S 7280/12/1002) zu den konkreten Rechtsanwendungsfragen geäußert und die Bedenken der Praxis ernst genommen. Das Warten hat sich also gelohnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-11 |
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