Unternehmer der Reisebranche sollten ihre Aufmerksamkeit auf ein EuGH-Urteil vom 15.7.2010 (Az.: C-368/09 Pannon Gép Centrum kft) zur Auslegung übergeordneten EU-Rechts lenken. Denn hiernach soll einer Rechnungsberichtigung – entgegen der bisher in Deutschland herrschenden Verwaltungs- und Rechtsprechungsauffassung – in bestimmten Fällen Rückwirkung zukommen. Damit entfällt der bislang vom Fiskus geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung der mit der ursprünglichen Rechnung unberechtigt geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-11 |
Seiten 13 - 15
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