Der EuGH hat entschieden, dass Aufenthalte eines Kreuzfahrtschiffs in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff – auch nur für kurze Zeit – verlassen können „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft“ sind. Was bedeutet das für die Praxis?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-01-01 |
Seiten 15 - 16
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