Seit geraumer Zeit ist in Brüssel über eine Reform des Leistungsorts von Dienstleistungen (ehem. Art. 9 der 6. EG-Richtlinie) verhandelt worden. Die Tourismusbranche wird hiervon in nicht unerheblichem Umfang betroffen sein und hat sich über den Steuerausschuss des Deutschen ReiseVerbands seit langem aktiv in die Beratungen und Anpassungsbemühungen eingebracht. Unlängst hat der Ecofin-Rat das sog. Mehrwertsteuer-Paket verabschiedet, die geänderten Richtlinienvorschriften sind am 12.2.2008 angenommen worden. Für das B2B- und B2CReisegeschäft sind ab 1.1.2010 Änderungen zu erwarten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-14 |
Seiten 13 - 15
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