Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Polen wegen der Erhebung von Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Personenbeförderungsleistungen mit im Ausland zugelassenen Bussen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben (Az.: 2007/4/39), nachdem auf eine „Reasoned Opinion“ der Kommission, die bereits im Juni 2008 versandt worden ist, keine Reaktion erfolgte (vgl. SRTour 10/2008 S. 11 f.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-20 |
Seiten 9 - 11
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