Die EU-Kommission hat Deutschland im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren am 24.9.2015 formell aufgefordert, die nationalen Vorschriften zur Margenbesteuerung an die unionsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Anwendung der Regelung auf alle Umsätze (einschließlich B2B-Umsätze) und die ausschließliche Zulässigkeit der Bildung von Einzelmargen anzupassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-09 |
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