Wer heute sein Flugticket bucht, nutzt regelmäßig die Online-Ticketshops oder ähnliche Internet-Buchungsportale. Oder der Ticket-“Verkauf“ erfolgt über ein stationäres Reisebüro oder direkt über das Online-Buchungsportal der Fluggesellschaft. Wie auch immer: Die Tickets werden bei Buchung vollständig bezahlt, die Buchung rückbestätigt und ggf. werden sofort die E-Tickets ausgestellt. Muss das Flugticket nun storniert werden, ergibt sich nach BGB die Notwendigkeit der Abrechnung bzw. Rückabwicklung, wenn der Flugkunde die Rückzahlung des Ticket-Entgelts anstrebt. Aber wer ist ihm zur Abrechnung und Rückzahlung verpflichtet?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-07 |
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