Wir betreuen als Steuerberater einen Omnibusveranstalter, der Pauschalreisen mit eigenen und fremden Bussen organisiert und seine Produkte überwiegend mit Hilfe von firmeneigenen Reisebüros vertreibt. Neben Vermittlungsleistungen für Reiseveranstalter und fremde Leistungsträger werden eigene Reisen an Endkunden und andere Reiseunternehmer (letztere gegen Provision) abgegeben. Bei aller Kompliziertheit der Margenermittlung für eigene Reiseleistungen interessiert uns die Frage, ob es eine Ablaufbeschreibung für Prioritäten bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gibt. In erster Linie ist die Reihenfolge der Abgrenzung von B2B-Produkten und Veranstaltungsleistungen sowie von Vermittlungsleistungen und unternehmenseigenen Beförderungsleistungen zweifelhaft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 8 - 9
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