Schneller als erwartet hat der EuGH eine in der letzten SRTour- Ausgabe behandelte BFH-Vorlage vom 10.12.2009 (Az.: XI R 39/05, vgl. SRTour 12/2010 S. 10) entschieden: Der „Einzelverkauf von Opernkarten ohne zusätzlich erbrachte Leistungen“ unterliegt danach auch dann nicht der Margenbesteuerung, wenn der Verkauf „im eigenen Namen für eigene Rechnung“ erfolgt. Das erstaunlich kurz und pragmatisch begründete EuGH-Urteil bestätigt zwar die in SRTour 12/2010 gestellte Prognose, lässt aber Fragen im Umfeld der Besteuerung von einzelnen Reiseleistungen offen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-14 |
Seiten 6 - 7
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