Eine im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) gelegentlich streitige Frage hinsichtlich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ist vom Bundesfinanzhof (BFH) im Sinne der Absetzbarkeit als „regelmäßig wiederkehrende Ausgabe“ nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG entschieden worden (BFH-Urteil vom 01.08.2007, Az. XI R 48/05). Der Tenor lautet: „Eine für das vergangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-18 |
Seiten 16 - 17
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