Welche Konsequenzen für die Umsatzbesteuerung eintreten, wenn Reisemittler (im Einvernehmen mit den Leistungsträgern) von Katalogendpreisen abweichen, zeigt eine Leseranfrage, die uns kürzlich zuging. Der Sachverhalt betrifft Abgrenzungsfragen sowohl zum Komplex „Reiseveranstaltung und -vermittlung“ wie auch zu den neuen Besteuerungsregeln für Provisionsabgaben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-15 |
Seiten 7 - 9
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