Ein mittelständischer Reiseveranstalter hat vor einigen Jahren Pauschalreisen nach Polen in sein Programm aufgenommen. Bis einschließlich 2003 wurden Gruppenmargen für Polen-Reisen ermittelt und die (Drittlands-)Marge nach § 25 Absatz 2 UStG umsatzsteuerfrei belassen. Für die Steuer-Erklärungen 2004 und mit Blick auf den EU-Beitritt von Polen zum 1. Mai 2004 wurde – in Abstimmung mit dem Steuerberater – die Gruppenmarge aus Polen-Reisen nach der Relation der Buchungen bis zum 30. April 2004 (Drittland) und vom 1. Mai bis 31. Dezember 2004 (EU) aufgeteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 6 - 8
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