Der BFH entschied kürzlich, dass die langfristige Vermietung von als Campingplätze erschlossenen Grundstücken nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist und diese Befreiung des deutschen UStG nicht Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der 6. EGRL verletzt (Urteil vom 13.2.2008, Az.: XI R 51/06, abrufbar unter www.srtourdigital.info/materialien.html).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-14 |
Seiten 14 - 15
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