Der Bundestag hat am 28.5.2020 den Entwurf für ein Corona‐Steuerhilfegesetz angenommen. Danach wird der Umsatzsteuersatz für zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 erbrachte Restaurant‐ und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19% auf 7% abgesenkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: